Transparente Kosten
Vor kostenpflichtigen Behandlungen erhalten Sie eine verständliche Information über die voraussichtlichen Kosten und mögliche Eigenanteile.
TRANSPARENT UND GUT PLANBAR
Eine hochwertige Zahnbehandlung soll für Sie transparent und finanziell gut planbar sein. Deshalb informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn verständlich über mögliche Eigenanteile und erstellen bei Bedarf einen Heil- und Kostenplan.
Für die Begleichung Ihrer Rechnung stehen Ihnen verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung. Bei umfangreicheren Behandlungen können Sie zudem unterschiedliche Möglichkeiten zur Teilzahlung nutzen.
Vor kostenpflichtigen Behandlungen erhalten Sie eine verständliche Information über die voraussichtlichen Kosten und mögliche Eigenanteile.
Sie können bequem per Karte oder kontaktlos bezahlen. Für geeignete Rechnungen stehen außerdem unterschiedliche Teilzahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihrem Heil- und Kostenplan, zur Behandlung oder zu einzelnen Rechnungspositionen helfen wir Ihnen gern weiter.
KOSTENTRANSPARENZ
Die Kosten einer Zahnbehandlung hängen vom individuellen Befund, der gewählten Versorgung und dem Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung ab. Deshalb lassen sich verbindliche Kosten in der Regel erst nach einer Untersuchung und sorgfältigen Behandlungsplanung nennen.
Entstehen für Sie private Kosten oder Eigenanteile, informieren wir Sie vor Beginn der Behandlung. Bei umfangreicheren Versorgungen erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan. Diesen können Sie vorab bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Ihrer Zahnzusatzversicherung oder Ihrer Beihilfestelle einreichen.
Gemeinsam besprechen wir die möglichen Behandlungsalternativen, damit Sie die medizinischen und finanziellen Unterschiede nachvollziehen und eine gut informierte Entscheidung treffen können.

ZAHLUNGSARTEN
In unserer Zahnarztpraxis in Dresden-Prohlis können Sie bequem mit gängigen Giro- und Kreditkarten bezahlen. Wir akzeptieren Karten von Visa, V PAY, Mastercard, Maestro und American Express.
Darüber hinaus sind kontaktlose Zahlungen per Apple Pay und Google Pay möglich. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren Zahlungsbeleg per E-Mail anstelle eines Papierbelegs.
RECHNUNG UND FINANZIERUNG
Umfangreichere Zahnbehandlungen können mit einem höheren Eigenanteil verbunden sein. Damit Sie die Kosten verlässlich und flexibel planen können, bieten wir Ihnen die Bezahlung per Rechnung sowie unterschiedliche Möglichkeiten zur Teilzahlung an.

Bei der Rechnungsabwicklung arbeiten wir mit dem DZR – Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum zusammen. Das DZR ist Ihr Ansprechpartner für Teilzahlungen, Zahlungsfristen und weitere Services rund um eine vom DZR ausgestellte Rechnung.
Eine Zahnarztrechnung kann abhängig von den aktuellen Konditionen des DZR auf mehrere monatliche Raten verteilt werden. Die gewünschte Laufzeit und Ratenhöhe können Sie direkt mit dem DZR abstimmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bietet das DZR auch eine kostenfreie Teilzahlung über bis zu sechs Monatsraten an. Bei längeren Laufzeiten können Finanzierungskosten entstehen. Maßgeblich sind immer die Konditionen, die Ihnen das DZR für Ihre Rechnung mitteilt.
Wenn eine Rechnung einmal ungelegen kommt, können Sie beim DZR eine Verlängerung der Zahlungsfrist beantragen.
Ob eine Verlängerung möglich ist, wird anhand der jeweiligen Rechnung und der bereits getroffenen Zahlungsvereinbarungen geprüft.
Hat Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle Rückfragen zu einer eingereichten Rechnung, können Sie sich an den Erstattungsservice des DZR wenden.
Die Abrechnungsexperten unterstützen Sie bei Fragen zur Erstattung und zu den erforderlichen Unterlagen.
Die endgültige Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft weiterhin Ihre Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle.
Über das DZR stehen Ihnen abhängig von Ihrer Rechnung weitere Services zur Verfügung:
Wenn Sie bereits eine Rechnung vom DZR erhalten haben, können Sie viele Anliegen direkt über das DZR-Patientenportal verwalten.
DER ABLAUF
Vor der Behandlung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Eigenanteil. Bei umfangreicheren Behandlungen erstellen wir einen Heil- und Kostenplan, den Sie vorab bei Ihrem Kostenträger einreichen können.
Nach der Behandlung erhalten Sie Ihre Rechnung mit allen notwendigen Zahlungs- und Kontaktinformationen. Prüfen Sie bitte, ob die Rechnung direkt von unserer Praxis oder vom DZR ausgestellt wurde.
Wurde Ihre Rechnung vom DZR ausgestellt, können Sie eine gewünschte Teilzahlung, Zahlungszielverlängerung oder andere Zahlungsvereinbarung direkt mit dem DZR abstimmen. Die benötigten Kontaktinformationen finden Sie auf Ihrer Rechnung.
KRANKENVERSICHERUNG UND ERSTATTUNG
Welche Kosten eine gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Beihilfestelle übernimmt, hängt vom jeweiligen Tarif und der geplanten Behandlung ab.
Bei umfangreicheren Behandlungen empfehlen wir, den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn beim zuständigen Kostenträger einzureichen. So können Sie frühzeitig klären, mit welcher Erstattung Sie voraussichtlich rechnen können und welcher Eigenanteil verbleibt.
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über eine Erstattung ausschließlich bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle liegt. Eine vorherige Auskunft stellt nicht in jedem Fall eine verbindliche Kostenzusage dar. Gern stellen wir Ihnen die benötigten Behandlungs- und Kostenunterlagen zur Verfügung. Bei Rückfragen zu einer vom DZR ausgestellten Rechnung können Sie außerdem den Erstattungsservice des DZR nutzen.

FAQ

Antworten zu Kosten und
Ratenzahlung
Vor einer kostenpflichtigen Behandlung informieren wir Sie über den voraussichtlichen Eigenanteil. Bei umfangreicheren Behandlungen erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan mit den geplanten Leistungen und den voraussichtlichen Kosten.
Ja. Für Rechnungen, die über unseren Abrechnungspartner DZR ausgestellt werden, stehen unterschiedliche Teilzahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Laufzeit, Ratenhöhe und mögliche Finanzierungskosten richten sich nach den jeweils aktuellen Konditionen des DZR.
Das DZR bietet unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie Teilzahlung über bis zu sechs Monatsraten an. Bei längeren Laufzeiten können Finanzierungskosten entstehen. Verbindlich sind immer die Konditionen, die Ihnen das DZR für Ihre konkrete Rechnung mitteilt.
Sie können sich bereits vorab über die aktuellen Möglichkeiten und Konditionen des DZR informieren. Eine verbindliche Teilzahlungsvereinbarung ist jedoch von der späteren Rechnung und den Voraussetzungen des DZR abhängig.
Das DZR ist das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum und unterstützt Zahnarztpraxen bei der Rechnungsabwicklung. Für eine vom DZR ausgestellte Rechnung ist das DZR Ihr direkter Ansprechpartner bei Fragen zur Zahlung, Teilzahlung oder Zahlungsfrist.
Inhaltliche Fragen zur Behandlung oder zu einzelnen Leistungen beantwortet Ihnen unsere Praxis. Fragen zur Zahlung, Zahlungsfrist oder Ratenvereinbarung für eine DZR-Rechnung richten Sie bitte direkt an das DZR. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Wenn Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfestelle Rückfragen zu einer eingereichten DZR-Rechnung hat, können Sie den Erstattungsservice des DZR kontaktieren. Die Abrechnungsexperten unterstützen Sie bei Fragen und den erforderlichen Unterlagen. Die Entscheidung über die Erstattung verbleibt bei Ihrem Kostenträger.
Ja. Unsere Praxis akzeptiert verschiedene Giro- und Kreditkarten. Auch kontaktlose Zahlungen per Apple Pay und Google Pay sind möglich.
Das hängt von der geplanten Behandlung, Ihrer Versicherungsart und Ihrem individuellen Tarif ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Leistungen im Rahmen der geltenden Bestimmungen. Bei zusätzlichen oder höherwertigen Versorgungen kann ein Eigenanteil entstehen. Private Kranken- und Zahnzusatzversicherungen erstatten Leistungen entsprechend den vereinbarten Tarifbedingungen. Einen Heil- und Kostenplan können Sie vor Behandlungsbeginn zur Prüfung einreichen.
Wurde Ihre Rechnung vom DZR ausgestellt, setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit dem DZR in Verbindung. Abhängig von der Rechnung können eine Teilzahlung oder eine Verlängerung der Zahlungsfrist vereinbart werden. Warten Sie nach Möglichkeit nicht bis zum Ablauf der Zahlungsfrist.

Wir erklären Ihnen die geplante Behandlung, mögliche Alternativen und die damit verbundenen Kosten verständlich und persönlich. Sprechen Sie uns gern bereits bei der Terminvereinbarung darauf an.
Bei Fragen zu einer bereits vom DZR ausgestellten Rechnung wenden Sie sich bitte an die auf der Rechnung genannten Ansprechpartner.